AGB

16.01.2025                                                                        

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Törtlifee & Fairyhouse by Törtlifee


Service / Garantie / Haftung


Törtlifee & Fairyhouse by Törtlifee setzt alles daran, seiner Kundschaft Qualitätsprodukte zu liefern. Unsere Priorität ist die Zufriedenheit unserer Kundschaft und unser Ziel ist einen hervorragenden Service zu bieten.
  • Gestalterische Abweichungen der Produkte von Beschreibungen, Vorlagen und Angaben in Prospekten, Katalogen etc. bleiben vorbehalten.
  •  Abweichungen von Farben, Aromen und Geschmack aufgrund von Einflüssen verwendeter Lebensmittel, bleiben vorbehalten.
  • Bei der Übergabe / Auslieferung werden dem Kunden oder dem zuständigen Restaurant, Catering oder Abholer unserer Produkte in der geöffneten Verpackung zur Kontrolle gezeigt. Beanstandungen sind zu diesem Zeitpunkt, sofort anzubringen.
  • Es wird bei Abholung und Lieferung von Torten ein Beschrieb oder ein Flyer mit Empfehlungen zu Transport, Lagerung und Service abgegeben. Bei nicht Einhaltung dieser Empfehlungen, kann Törtlifee keine Garantie und Haftung für Geschmack, Aroma und Dekoration übernehmen.
  1. Transport -> transportieren Sie die Torte auf einer rutschsicheren und ebenen Fläche z.B. im Koffer- /oder Fussraum bei abgestellter Heizung.
  2. Lagerung -> die Torte sollte bis 1-4h (auf Begleitblatt angegeben) vor dem Servieren im Kühlschrank in der Tortenschachtel gelagert werden.
  3. Servieren -> die Torte vor dem Anschneiden in der Tortenschachtel an die Raumtemperatur anpassen, so absorbiert die Torte keine zusätzliche Feuchtigkeit. Je nach Grösse und Umgebungstemperatur variiert die Zeit. Dies ist aus der Beschreibung zu ersehen.
  4. Damit die Torte ihr Aroma entfalten kann, sollte sie nicht kalt serviert werden. Besonders Buttercreme und Praline-Füllung (Ganache) wird erst bei Raumtemperatur (mind. 21°) cremig und weich.

Datenschutz


Es gilt die Datenschutzerklärung von Törtlifee & Fairyhouse by Törtlifee, die aktuelle Version ist jeweils auf unserer Website aufgeschaltet. https://toertlifee.ch/datenschutz . Die nachstehenden Punkte dienen als Ergänzung. 
  • Törtlifee & Fairyhouse by Törtlifee behält sich vor, Kundendaten für interne Zwecke zu nutzen, sofern der Kunde dies nicht schriftlich untersagt. 
  • Törtlifee & Fairyhouse by Törtlifee gibt ausschliesslich persönliche Kundendaten an Dritte weiter, die zur Ausfüh-rung oder Bezahlung der Bestellung (z. B. an die Post zur Lieferung, an ein Inkassobüro bei Nichtzahlung etc.), oder zur Kundeninformation nötig sind. Unsere Partner löschen die Personendaten der Kunden, sobald diese nicht mehr benötigt werden und auf jeden Fall nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen maximalen Aufbewahrungs-frist. Alle persönlichen Daten werden streng vertraulich behandelt. 
  • Törtlifee & Fairyhouse by Törtlifee behält sich das Recht vor Bilder der Hochzeitstorten, Cupcakes, Sweet Table usw., die von Törtlifee & Fairyhouse by Törtlifee gemacht wurden für Webezwecke (Website, Social Media etc.) zu verwenden und/oder zu veröffentlichen.

Offerten / Bestellungen / Auftrag

  • Preislisten und Prospekte enthalten unverbindliche Informationen und Richtpreise. Telefonische Auskünfte haben keine Gültigkeit. 
  • Offerten für das laufende Kalenderjahr, die schriftlich oder per E-Mail gemacht werden, gelten als verbindlich. Wenn der Kunde Lieferungen, Produkte oder Leistungen verlangt, die darin nicht enthalten sind, werden diese zusätzlich in Rechnung gestellt.
  • Eine Offerte ist so lange gültig, wie schriftlich vereinbart wurde. Alle mit dem Angebot abgegebenen Unterlagen und Muster bleiben Eigentum der Törtlifee.
  • Angaben, welche von Törtlifee & Fairyhouse by Törtlifee als Richtwerte bezeichnet werden, sind unverbindlich und sollen nur zur Abschätzung von Grössenordnungen dienen.
  • Das Vertragsverhältnis kommt durch die Bestellung des Kunden, per Telefon, E-Mail, Kontaktformular der Website oder persönlich im Laden oder Restaurant zustande.
  • Sämtliche Bestellungen werden durch Törtlifee & Fairyhouse by Törtlifee, per E-Mail oder Quittung bestätigt.
  • Bei Bestellungen, Aufträge, Verträge die Leistungen für das nächste oder spätere Kalenderjahr beinhalten gelten die aufgeführten Preise nicht als Pauschalpreis, sondern als Richtpreis und somit nur als ungefähr bestimmt. Die Leistungen werden zum Effektivpreis gemäss OR Art. 374 ausgeführt.

Änderungen / Verschiebungen/ Stornierung

  • Änderungen und Verschiebung der Bestellungen sind bis 10 Arbeitstage vor Ausliefer-/ Abholtermin möglich. Törtlifee & Fairyhouse by Törtlifee behält sich das Recht vor, allenfalls eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Rechnung zu stellen. Bereits ausgeführte Arbeiten (Figuren, Zuckerblumen, etc.) werden zusätzlich in Rechnung gestellt, sofern diese bereits hergestellt wurden und nicht mehr gewünscht werden. Sofern die Produktionskapazität für eine Änderung nicht ausreichend vorhanden ist, behält sich Törtlifee & Fairyhouse by Törtlifee vor die Bestellung im ursprünglichen Rahmen auszuführen oder für den Kunden kostenpflichtig zu stornieren.
  • Das Aroma von Füllungen / Toppings sowie Biskuits / Muffins können bis eine Woche vor Ausliefer-/ Abholtermin kostenlos geändert werden.
  • Die Mehrwertsteuer ist in sämtlichen Preisen inbegriffen.
  • Eine Stornierung der Bestellung ist bis spätestens 10 Tage oder bei personalisierten Aufträgen ab einem Bestellwert von CHF 500.- bis spätesten 30 Tage vor Ausliefer-/ Abholtermin möglich. Die Reservationsgebühr wird in diesem Fall einbehalten. Produkte, die nicht für andere Bestellungen verwendet werden können, wie Personalisierte Topper, werden verrechnet. Erfolgt eine Stornierung weniger als 10 Tage vor Termin ist alle bereits geleistete Arbeit geschuldet sowie Blumen, die nicht mehr abbestellt werden können und ähnliches. Ab 4 Tagen vor Termin ist der Gesamtbetrag geschuldet, entfallende Lieferkosten werden nicht verrechnet.
  • Kundenguthaben welche durch Änderungen, Verschiebungen, Stornierungen entstehen werden in Form eines Gutscheines von Tört-lifee und Fairyhouse by Törtlifee vergütet.

Termine

  • Törtlifee & Fairyhouse by Törtlifee verpflichtet sich, dem Kunden die vereinbarten Leistungen an dem in der Auftragsbestätigung festgelegten Termin zu erbringen. Der Kunde verpflichtet sich, diese Leistungen abzunehmen und zu bezahlen.
  • Die Termine werden angemessen verschoben, wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Willens von Törtlifee & Fairyhouse by Törtlifee liegen; wie Naturereignisse, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Epidemien, Unfälle und Krankheit, erhebliche Betriebsstörungen, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferungen sowie behördliche Massnahmen.
  • Törtlifee & Fairyhouse by Törtlifee wie auch die Kunden verpflichten sich, über Verzögerungen so rasch wie möglich zu informieren. Allfälliger Schadenersatz wird nach den Grundsätzen im Gastgewerbe berechnet.

Lieferung / Abholung / Vertragserfüllung

  • Für Torten, welche selbst abgeholt und transportiert werden, wird nur bis zur Übergabe gehaftet.
  • In besonderen Fällen, z.B. wenn die Torte nicht ins Auto passt, können wir eine Herausgabe der Torte verweigern. Die Torte wird dann durch Törtlifee geliefert und wir berechnen den ordentlichen Tarif für Lieferungen zuzüglich eines Expresszuschlags von 25%. Wir empfehlen bei Torten mit 3 und mehr Stockwerken, vorgängig mit dem Auto vorbeizukommen, um zu prüfen, ob die Transportbox oder die Kartonbox problemlos ein und ausgeladen werden kann.
  • Die Lieferungen beschränken sich auf das Gebiet der Schweiz. Die Anfahrt per Auto muss vom Kunden gewährleistet werden. Allfällige Fahrbewilligungen sind Törtlifee & Fairyhouse by Törtlifee vorgängig zur Verfügung zu stellen.
  • Die Lieferzeiten werden durch Törtlifee & Fairyhouse by Törtlifee mit den Ansprechpersonen vor Ort direkt abgesprochen.
  • Törtlifee & Fairyhouse by Törtlifee lehnt eine Haftung für Schäden an unseren Produkten ab, die durch Einwirkungen Dritter oder ausserordentlicher und unvorhersehbarer Umstände und Ereignisse oder höherer Gewalt entstanden sind.
  • Für Umfang und Ausführung der Leistung ist die Auftragsbestätigung massgebend.
  • Soweit kein besonderer Erfüllungsort von den Parteien verabredet ist oder aus der Natur des Geschäftes hervorgeht, gilt als Leistung die Bereitstellung der Produkte am Sitz des Lieferanten.
  • Nicht abgeholte Bestellungen werden dem Auftraggeber verrechnet.

Zahlungsmethoden

  • Die Kunden sind verpflichtet im per Barzahlung, Kreditkarte oder EC / Maestro Karte bei Abholung im Laden und nach Konsum im Restaurant oder bei Bestellungen im Online-Shop mit den bereitgestellten Zahlungslösungen zu bezahlen. 
  • Bei persönlich besprochenen Hochzeitstorten, Sweet Table, Cupcakes Tower, Firmenaufträgen, etc. von Törtlifee erfolgt die Rech-nungsstellung in der Regel innerhalb von 10 Tagen nach dem Liefer- oder Abholdatum mit Einzahlungsschein (online Versand). Die Rechnung ist 10 Tage nach erhalt zu begleichen. 
  • Törtlifee & Fairyhouse by Törtlifee ist berechtigt eine Anzahlung oder Vorauszahlung zu verlangen. 
  • Bei nicht fristgerechter Bezahlung behält sich Törtlifee & Fairyhouse by Törtlifee das Recht vor, die nachfolgenden oder noch nicht ausgeführten Bestellungen des Kunden zu suspendieren und die Unkosten für Mahnungen dem Kunden zu belasten. Eine Mah-nung zieht automatisch die vorübergehende Sperrung der Zahlungsmethode auf Rechnung per Einzahlungsschein mit sich. Im Falle eines Inkassoverfahrens wird die Zahlungsmethode auf Kredit mit Einzahlungsschein definitiv gesperrt. 

Retouren / Beanstandungen

  • Sofern die Beanstandungen nicht direkt bei der Übernahme / Übergabe der Produkte geltend gemacht werden, lehnt Törtlifee & Fairyhouse by Törtlifee jegliche Ansprüche auf Schadenersatz oder Rabatten in irgendeiner Form ab. 
  • Beanstandungen von Geschmack / Textur müssen umgehend erfolgen und es muss ein Teil der Torte aufgehoben werden zur Kon-trolle und Identifizierung des Mangels. (innerhalb 3 Tage) 
  • Falls der Kunde Anrecht auf Rückerstattungen oder sonstige Gutschriften hat, werden diese in Form von Gutscheinen von Törtlifee & Fairyhouse by Törtlifee ausbezahlt.

Mietmaterial

  • Auf Tortenständer, Cupcake-Tower und weiteres Material, wird eine Miete erhoben. Die Mietgegenstände bleiben zu jeder Zeit im Besitz von Törtlifee. 
  • Der Kunde verpflichtet sich die Mietgegenstände innerhalb von 6 Tagen, der Törtlifee zu retournieren. 
  • Muss die Törtlifee die Mietgegenstände abholen, wird die Lieferung ein zweites Mal verrechnet. 
  • Werden die Mietgegenstände beschädigt oder nicht retourniert wird der aktuelle Wiederbeschaffungswert inklusive Aufwand für die Beschaffung verrechnet. 
  • Gebühren und Forderungen welche durch Catering-Firmen, Restaurants oder Veranstaltungsorte für Tellerservice, Umsatzgebühren etc. an uns verrechnet werden, sind nicht Teil dieses Vertrages und werden dem Kunden zur Bezahlung weitergeleitet oder müssen direkt vom Kunden übernommen werden.

Tasting / Besprechungen / Reservationsgebühr

  • Die Anmeldung zum Tasting ist verbindlich. Die Termine werden angemessen verschoben, wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Willens von Törtlifee liegen; wie Naturereignisse, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Epidemien, Unfälle und Krankheit, erhebliche Betriebsstörungen, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferungen sowie behördliche Massnahmen. 
  • Bei nicht erscheinen zu einer Besprechung mit Tasting wird dem Kunden eine Aufwandentschädigung von CHF 160.- in Rechnung gestellt.  
  • Für Hochzeitstorten, -Cupcake Tower und -Candy Table verlangen wir eine Reservationsgebühr von CHF160.-, die bei Vertragsabschluss vollumfänglich angerechnet wird. Die Reservationsgebühr ist nicht erstattbar im Falle einer Stornierung. 
  • Kommt es nach einer Besprechung mit Tasting nicht zu einem Vertragsabschluss, verlangen wir eine Gebühr von CHF 160.- oder behalten die Reservationsgebühr ein. 
  • Für Aufträge ab 30 Personen für Torten, Cupcake Tower und Candy Table, aber unter einem Warenwert (ohne Mietenkosten, Dienstleistungen wie Lieferungen und Aufbau, etc.) von CHF 500.- verrechnen wir eine Aufwandentschädigung von CHF 50.-. 
  • Für Aufträge unter 27 Personen, sowie bei Tastings für Basic Fest- & Hochzeitstorten oder bei der eine solche bestellt wird (Designs aus dem Onlineshop), verrechnen wir eine Aufwandentschädigung von CHF 160.- für die Beratung und / oder Tasting.

Verpflichtungen

  • Törtlifee verpflichtet sich, dem Kunden die vereinbarten Leistungen an dem in der Auftragsbestätigung festgelegten Termin zu erbringen. Der Kunde verpflichtet sich, diese Leistungen anzunehmen und zu bezahlen. 
  • Törtlifee wie auch die Kunden verpflichten sich, über Verzögerungen so rasch wie möglich zu informieren.

    Spezielle Bestimmungen Café & Restaurant Fairyhouse


Vermietung von Banketträumen und Kursräumen

  • Die Reservierung von Banketträumlichkeiten und Kursräumen wird mit schriftlicher oder mündlicher Bestätigung des Fairyhouse bindend.
  • Gebuchte Räume stehen dem Kunden nur zu dem vereinbarten Zeitraum zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Räume oder ein längerer Aufenthalt in den Räumen benötigt eine vorherige Genehmigung des Fairyhouse.
  • Für ausserordentliche Öffnungszeiten und geschlossene Gesellschaften wird grundsätzlich eine Pauschale von CHF 500.00 erhoben.

Teilnehmerzahl

  • Das Restaurant Fairyhouse erwartet vom Veranstalter die endgültige Teilnehmerzahl (Garantiezahl) spätestens 4 Arbeitstage vor dem Anlass. Gibt es beim Anlass selbst noch eine Abweichung, wird das Fairyhouse die Garantiezahl verrechnen.

Verlängerung

  • Im Kanton Aargau herrscht immer noch Polizeistunde. Um 00:15 Uhr müssen die Gäste das Restaurant verlassen, sonst kann die Polizei das Restaurant büssen. Wir halten uns an dieses Gesetz und um 00:15 Uhr ist bei uns im Normalfall Feierabend. Wir können jedoch bei der Gemeinde Verlängerung eingeben nach Verlangen des Veranstalters. Dies kostet CHF 80.- und wird dem Veranstalter verrechnet.

Schäden

  • Die Versicherung von mitgebrachten Ausstellungsgegenständen obliegt dem Veranstalter. Das Fairyhouse kann für abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände keinerlei Verantwortung / Haftung übernehmen.
  • Für alle Beschädigungen oder grobe Verschmutzung der Räume, des Mobiliars und der technischen Hilfsmittel ist der Veranstalter haftbar.

Speisen und Getränke

  • Speisen und Getränke sind im Fairyhouse zu beziehen. In Sonderfällen (nationale Spezialitäten usw.) kann vorbehältlich für eine Servicegebühr bzw. Korkengeld eine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen werden.

Versicherung

  • Die Versicherung für eingebrachte Materialien obliegt in jedem Fall dem Gast. Das Restaurant kann schon vor der Reservationsbe-stätigung einen Versicherungsnachweis verlangen.

Haftung und Vertragsrecht

a.)
  •  Das Restaurant bedingt die Haftung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten für leichte und mittlere Fahrlässigkeit weg und haftet nur bei absichtlich oder grobfahrlässig verursachtem Schaden.
  • Das Restaurant haftet für die eingebrachten Sachen der Gäste gemäss den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte und mittlere Fahrlässigkeit haftet das Restaurant nicht.
  • Das Restaurant lehnt jede Haftung für Diebstahl und Beschädigung des durch Dritte eingebrachten Materials ab.
  • Das Restaurant haftet unter keinem Rechtstitel für Leistungen, welche es dem Gast lediglich vermittelt hat (s.a. Ziffer 18).

b.)
  • Der Gast haftet gegenüber dem Restaurant für alle Beschädigungen und Verluste, die durch ihn, Begleiter bzw. seine Hilfspersonen oder Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden, ohne dass das Restaurant dem Gast ein Verschulden nachweisen muss.
  • Hat ein Dritter für den eigentlichen Gast die Buchung vorgenommen, so haftet der Dritte dem Restaurant gegenüber als Gesamt-schuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
  • Der Gast haftet für veranlasste Leistungen und Auslagen des Restaurants an Dritte.

Erkrankung des Gastes

  • Erkrankt ein Gast während seines Aufenthaltes im Restaurant, so benachrichtigt das Restaurant auf Wunsch des Gastes einen Arzt. Ist der Gast nicht mehr handlungsfähig und hat das Restaurant Kenntnis von der Erkrankung, so kann es auch ohne Aufforderung des Gasts einen Arzt benachrichtigen.
  • Die medizinische Betreuung erfolgt in jedem Fall auf Kosten des Gastes.

Tierhaltung

  • Der Gast, der ein Tier in das Restaurant mitbringt, ist verpflichtet, dieses Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäss zu hal-ten bzw. zu beaufsichtigen.
  • Der Gast muss über eine entsprechende Tierhalterversicherung für sein Tier verfügen. Der Nachweis der entsprechenden Versiche-rung ist bei Aufforderung durch das Restaurant vorzulegen.

Fundsachen

  • Nach Ablauf einer 1-monatigen Aufbewahrungsfrist werden die Sachen dem lokalen Fundbüro übergeben.

Technische Einrichtung und Anschlüsse

  • Soweit das Fairyhouse für den Veranstalter auf dessen Veranlassung hin technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt das Fairyhouse im Namen, in Vollmacht, und für Rechnung des Veranstalters.
  • Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemässe Rückgabe. Er stellt das Fairyhouse von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
  • Die Verwendung von eignen elektrischen Anlagen des Veranstalters unter Nutzung des Stromnetzes des Fairyhouse bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Fairyhouse gehen zu Lasten des Veranstalters, soweit das Fairyhouse diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Fairyhouse pauschal erfassen und berechnen.
  • Störungen, an vom Fairyhouse zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt.
  • Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Veranstalter das Entfernen, darf das Fairyhouse die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Veranstalters vornehmen.
  • Seminarhilfsmittel, welche nicht mehr im Raum vorhanden sind (z.B. Stifte, Schere, etc.) werden dem Veranstalter in Rechnung gestellt.

Miete technischer Einrichtungen

  • Benutzung des TV-Gerätes: CHF 20.00
  • Fotokopien (gestaffelte Preise): CHF -.50 bis CHF -.30/Kopie
  • Internet Zugang auf Anfrage

Weitere Bestimmungen

  • Wünscht der Gast Leistungen, die nicht vom Restaurant selbst erbracht werden, so handelt das Restaurant lediglich als Ver-mittler.
  • Anzeigen in Medien (wie Zeitungen, Radio, Fernsehen, Internet) mit Hinweis auf Veranstaltungen im Restaurant, mit oder ohne Verwendung des unveränderten Firmenlogos, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch das Restaurant.

    Spezielle Bestimmungen Catering / Bankett

Offerten und Bestätigung

  • Gestützt auf die Angaben des Kunden unterbreiten wir dem Kunden eine detaillierte Offerte betreffend der für seinen Anlass zu er-bringenden Catering- oder Bankett- Dienstleistungen. Diese Offerte ist für beide Parteien in keiner Weise verbindlich.
  • Nach einer allfälligen Bereinigung der Offerte bestätigen wir dem Kunden in detaillierter Form die Bestellung. Eine Vereinbarung kommt zustande, sobald wir ein vom Kunden rechtsgültig unterzeichnetes und datiertes Doppel der Bestätigung zurückerhalten haben oder die Offerte per E-Mail bestätigt wurde.

Änderungen der Bestellung sowie Preisänderungen

  • Werden nach Eingang der vom Kunden unterzeichneten Bestätigung bei uns noch Änderungen gewünscht, hat der Kunde – sofern er von uns eine bereinigte Bestätigung erhalten hat - diese zu unterzeichnen und an uns zu retournieren. Preisänderungen auf Grund sich ändernden Marktverhältnissen und Jahrgangswechsel bei Weinen sowie deren Lieferbarkeit bleiben ausdrücklich vorbehalten. Veränderungen der Zahl der am Anlass teilnehmenden Personen nach unten können in den letzten vier Arbeitstagen vor der Veranstaltung nicht mehr vorgenommen werden.

Vorauszahlung

  • Übersteigt die bestellte Catering- oder Bankett- Dienstleistung den Gegenwert von CHF 2500.00, hat der Kunde einen vom Fairyhouse oder Törtlifee festzulegenden Betrag, mindestens jedoch 50% des Bestellwertes gemäss Auftragsbestätigung als Vorauszahlung zu leisten. Die Vorauszahlung muss spätestens 10 Tage vor dem

Annullierung

  • Bei Annullierung einer Bestellung durch den Kunden bis fünf Arbeitstage vor dem Anlass sind vom Kunden 50% des Bestellwerts gemäss Auftragsbestätigung, bei später erfolgender Annullierung 100% dieses Bestellwertes zu entrichten.

Verlängerung

  • Für die Bewilligung der Verlängerung wird das Fairyhouse die nötigen Vorkehrungen treffen. Für Personalkosten verrechnen wir ab 24:00 Uhr für jede angebrochene Stunde CHF 150.00.

Retouren Material Catering

  • Wird Seitens des Fairyhouses Retourmaterial gestellt (Gläser, Geschirr, Besteck, Wäsche etc.) ist der Kunde dafür verantwortlich, dass das Material vollständig und nicht beschädigt zurückgegeben wird. Verluste gehen zu Lasten des Kunden.

Rechnungstellung, Bezahlung

  • Nach Durchführung des Anlasses erhält der Kunde von uns eine Rechnung mit einer detaillierten Auflistung. In dieser sind die bezogenen Leistungen (Essen, Getränke, Material, durch die Gäste direkt vorgenommene Bestellungen), allfällige Verluste bei Retour-material und die geleistete Anzahlung ausgewiesen. Alle unsere Catering Preise verstehen sich inklusive MwSt. 
  • Die Rechnung ist innert 30 Tagen oder gemäss Frist auf der Rechnung, ohne Abzug eines Skontos zu begleichen. 

    Schlussbestimmungen Törtlifee & Fairyhouse by Törtlifee

  • Törtlifee & Fairyhouse by Törtlifee behält sich das Recht vor die AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden auf der Website von Törtlifee & Fairyhouse by Törtlifee zugänglich gemacht und treten mit ihrer Aufschaltung in Kraft
  • Für diese AGB und allfällige aus oder im Zusammenhang mit dem Verhältnis zwischen Törtlifee & Fairyhouse by Törtlifee und dem Kunden entstehenden Streitigkeiten ist ausschliesslich das Schweizer Recht anwendbar.
  • Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen Törtlifee & Fairyhouse by Törtlifee und Kunde ist der Sitz von Törtlifee & Fairyhouse by Törtlifee. Törtlifee & Fairyhouse by Törtlifee ist allerdings berechtigt, den Kunden an seinem Domizil zu belangen.



Dezember 2024

Suhr, Schweiz

Für Törtlifee & Fairyhouse by Törtlifee                              

Eliane Rohr